27.10.2016
Eine aktuelle Bundestags-Durcksache (18/10064) stellt u.a. klar, dass freiwillig selbständige, hochqualifizierte Experten – vor allem auch IT-Freelancer – explizit nicht Ziel der neuen Arbeitsmarktgesetze zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen sind. Carlos Frischmuth, Sprecher der Allianz für selbständige Wissensarbeit (ADESW). "Jetzt haben wir endlich schwarz auf weiß: Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen". Frischmuth erwartet nun eine deutliche Beruhigung des anhand der bisherigen Unklarheiten unruhigen Marktes. In der gerade veröffentlichten Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064) heißt es: Die derzeitige Rechtslage solle nicht geändert werden, "etwa bei der Beauftragung von Beratungsunternehmen. [...] Das Gesetz zielt nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung soll dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen ist."
Quelle: Bundestag / cio.de