18.10.2016
Gestern fand im Bundestag die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes statt. Einmal mehr wurden konträre Standpunkte verdeutlicht und Schwachstellen des Gesetzesvorhabens aufgezeigt. Eine standpunktübergreifende Zusammenfassung finden Sie unter diesem Link auf den Seiten des Bundestages.. Zudem haben die u.a. die Zeitarbeits-Arbeitgeberverbände BAP und iGZ, sowie der DGB und die IG Metall eigene Meldungen zum Thema veröffentlicht. Auf der Seite des iGZ finden Sie das vorläufige Wortprotokoll der Sitzung.
Ob die vorgetragene Kritik noch zu Änderungen des geplanten Gesetzes führt, bleibt abzuwarten. Der weitere Terminplan des Gesetzgebungsverfahrens ist eng gesteckt: noch für diese Woche sind am 20./21. Oktober die 2. und 3. Lesung sowie die Abstimmung im Bundestag vorgesehen. Am 4. November ist die Beteiligung des Bundesrates geplant. Demnach ist ein Inkrafttreten des reformierten AÜG am 1. Januar 2017 wahrscheinlich.
Quelle: Bundestag / BAP / iGZ / DGB / IG Metall / iGZ