20.07.2016
Zum Jahresende sind die Zeitarbeits-Tarifverträge zwischen dem DGB und den Zeitarbeits-Arbeitgebern kündbar. Im Herbst sollen die Tarifverhandlungen beginnen. Für den Fall, dass es keine Anschlussverträge geben sollte, würde der s.g. Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entfallen mit dem Resultat, dass einschränkungslose Gleichbezahlung der Leiharbeiter mit Stammbeschäftigten eintreten würde. Für genau dieses Szenario trommelt aktuell der linke Flügel des DGB. Rund 150 Gewerkschafter haben bereits eine entsprechende Petition unterstützt. »Es ist ein Skandal, dass die DGB-Gewerkschaften selbst mithelfen, den Grundsatz ›gleiches Geld für gleiche Arbeit‹ auszuhebeln«, so Initiatorin Wompel.
Die nun zum Jahresende auslaufenden Zeitarbeits-Tarifverträge waren schon 2013 gegen den innergewerkschaftlichen Widerstand des linken Flügels abgeschlossen worden. 10 Jahre davor, als die ersten Tarifverträge abgeschlossen wurden, rechtfertigten die DGB-Spitzen ihr Handeln noch mit einem Dumpingtarif christlicher Gewerkschaften, der »Equal Pay« verhindere und eigene, höhere Tarifverträge das Maximum seien, was unter diesen Voraussetzungen für die Beschäftigten zu erreichen sei. Doch diese Begründung trägt schon seit Jahren nicht mehr, da die christliche Gewerkschaftskonkurrenz vom BAG für tarifunfähig erklärt wurde.
(Quelle: Junge Welt)