19.07.2016
Die s.g. Vorrangprüfung stellt momentan sicher, dass in den ersten 15 Monaten keine Asylbewerber auf Stellen eingesetzt werden dürfen, für die ausreichend einheimische Bewerber in Frage kommen. Mit dem Integrationsgesetz wurde eine Möglichkeit auf den Weg gebracht, wodurch einzelne Arbeitsagenturbezirke mit entspannter Arbeitsmarktlage künftig auf diese Prüfung verzichten können. Aktuell hat nun die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit angekündigt, im kompletten Bundesland Hessen auf diese Vorrangprüfung zu verzichten. Man geht davon aus, dass die Vorrangprüfung vom 1. August an entfallen kann. Unverändert gilt ein Arbeitsverbot für Asylbewerber, die in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben.
(Quelle: Frankfurter Rundschau)