01.03.2016
Ab 1. März gelten für das Gebäudereinigerhandwerk neue Mindestlöhne, welche im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Die zu zahlenden Entgelte liegen für die Innenreinigung bei 8,70 Euro (Ost) bzw. 9,80 Euro (West). Für die Außenreinigung sind mindestens 11,10 Euro (Ost) bzw. 12,98 Euro (West) zu zahlen. Zum 01.01.2017 erhöhen sich die Entgelte auf Werte zwischen 9,05 und 13,25 Euro. Die Regelung betrifft auch Leiharbeitnehmer, die im Einsatz entsprechende Tätigkeiten verrichten.
(Quelle: Unternehmensberatung Schröder)