01.03.2016
Vor dem Landgericht Berlin unterlag eine seit mehreren Jahren dauerhaft überlassene Leiharbeitnehmerin mit ihrer Klage gegen die Bundesrepublik wegen der (bewusst) nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der Zeitarbeitsrichtlinie 2008/104/EG. Diese Richtlinie schreibt vor, dass eine Überlassung vorübergehend sein muss. Das Gericht lehnte die Klage auf 33.000 Euro Schadensersatz jedoch ab (Az. 28 O 6/15). Die Richter sahen nach keinen offenkundigen Verstoß gegen EU-Recht. Denn der Gesetzgeber habe bei der Umsetzung von Richtlinien in das nationale Recht einen weiten Spielraum.
(Quelle: Handelsblatt )