06.02.2013
Wie der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister per Pressemitteilung erklärt, beenden der Verband und die im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) organisierten Gewerkschaften ihre Sozialpartnerschaft zum 31.03.2013 im Einvernehmen (wir berichteten). Ab 1. April 2013 kann das CGB-Tarifvertragswerk nicht mehr angewendet werden. Das gleiche wird für die Tarifwerke BVD/CGB und Mercedarius/CGB zutreffen. Damit würde der gesetzliche „Equal-Treatment“-Grundsatz gelten, wenn nicht mit Zeitarbeitnehmern die Anwendung eines anderen Tarifvertrages, also des BAP/DGB- oder des iGZ/DGB-Tarifwerkes, vereinbart werden würde.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BAP.
(Quelle: BAP)