26.06.2012
In den vergangenen Monaten haben einige Bundesländer Gesetze verabschiedet, um Zeitarbeitsbetriebe und ihre Kundenunternehmen von Investitionsfördermitteln oder öffentlichen Aufträgen auszuschließen. Andere Regelungen sehen zumindest massive Behinderungen vor. Diese Praxis ist jedoch rechtswidrig. Sie verstößt außerdem gegen das Europarecht und die Tarifautonomie. Ferner handeln die Bundesländer ohne Kompetenzgrundlage und haben damit keinen Anspruch auf die Mitfinanzierung ihrer Fördermaßnahmen durch den Bund. Zu diesen Ergebnissen kommt ein aktuelles Gutachten von Prof. Dr. Rieble, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Einschlägige Gesetze gibt es etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, und Thüringen. BAP-Präsident Enkerts hierzu: „Die rechtswidrige Politik der Bundesländer benachteiligt Zeitarbeitsbetriebe und Kundenunternehmen willkürlich gegenüber anderen Firmen. Zudem werden sie in ihrem Grundrecht auf unternehmerische Freiheit deutlich beschnitten. Wir fordern die Bundesländer nunmehr auf, diese nicht statthaften Gesetze und Entscheidungen schnellstmöglich zu revidieren.“
(Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister - BAP)