24.11.2021
Wie weithin bekannt sein dürfte, gilt in Deutschland seit heute das erweiterte Infektionsschutzgesetz. Dieses legt u.a. fest, dass Arbeitnehmer außerhalb etwaiger Homeoffice-Nutzungen nahezu ausschließlich nur noch mit täglichem 3G-Nachweis arbeiten dürfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zu diesem Thema und den entsprechenden Praxis- und Anwendungsfragen eine umfangreiche FAQ-Sammlung veröffentlicht.
Dort ist unter anderem in der Rubrik "Testangebote" explizit erwähnt, dass "Im Falle der Überlassung von Arbeitnehmern grundsätzlich der Entleiher die Testungen anzubieten hat".
Der iGZ hatte für seine Mitglieder ein Webinar zu den aktuellen Infektionsschutzgesetz-Neuerungen angeboten. Einige der dort gestellten Fragen beantwortet der Verband nun auf seiner Homepage.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 13610532
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