14.10.2021
Im Zuge einer Strukturreform erlangten zum 1. Oktober neue Gebühren für Beantragung und Verlängerung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Gültigkeit. Bisher kostete die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis 1.300 Euro und die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis 2.500 Euro. Mit der neuen Verordnung wurde der Übergang vom Äquivalenzprinzip (wirtschaftlicher Wert für den Leistungsempfänger) zum Kostendeckungsprinzip vollzogen.
Konkret bedeutet dies, dass für einen Erstantrag für die AÜ-Erlaubnis künftig nur noch 377 Euro berechnet werden, während für den ersten Verlängerungsantrag im Regelfall 2.060 Euro fällig werden. Kann "ausnahmsweise" eine eingeschränkte Prüfung erfolgen (bspw. bei Verleih in nur geringem Umfang), lässt die Behörde sich diese mit einem Betrag von 1.316 Euro vergüten. Der zweite Verlängerungsantrag wird hingegen mit einer Gebühr von 218 Euro künftig regelrecht zum Schnäppchen, da dafür "im Regelfall" keine Prüfung erfolgen muss. Auch die unbefristete Erlaubnis verbilligt sich auf 2.060 Euro. Auch hierfür ist unter Umständen eine eingeschränkte Prüfung für 1.316 Euro möglich.
In Summe schlägt also der Weg von der Geschäftsgründung zur unbefristeten Erlaubnis mit 4.715 Euro zu Buche und verbilligt sich damit um 1.685 Euro.
Im günstigsten Fall wären bei eingeschränkten Prüfungen sogar nur 3.227 Euro zu zahlen, was quasi eine Halbierung der Gebühren wäre.
Nach der Erteilung der unbefristeten Erlaubnis führt die Bundesagentur für Arbeit turnusmäßig aller 5 Jahre eine Betriebsprüfung durch und stellt dafür künftig 1.665 Euro in Rechnung (eingeschränkte Prüfung 921 Euro).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Bild: depositphotos.com ID: 12393754
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