19.11.2020
Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) trat 2017 in Kraft und soll in diesem Jahr evaluiert werden. Durchgeführt wird die Evaluation von der Bietergemeinschaft Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und dem infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH.
Wie der iGZ auf seiner Homepage informiert, hat das BMAS nun einen virtuellen Workshop über den Zwischenstand der bisherigen Erkenntnisse durchgeführt. Teilnehmer waren unter anderem Branchenvertreter, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und Wissenschaftlern.
Über den Inhalt machte der Verband allerdings keine weiteren konkreten Angaben.
Für den iGZ nahmen Christian Baumann (Bundesvorsitzender) und RA Werner Stolz (Hauptgeschäftsführer) teil. Zum Forschungsauftrag gehört auch die Durchführung von standardisierten wissenschaftlichen Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Zeitarbeitsunternehmen (neben Kundenbetrieben und Zeitarbeitskräften sowie Branchenexperten). Darüber hinaus werden auch Interviews mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie mit weiteren einschlägigen Expertinnen und Experten geführt.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 22282869
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