16.10.2020
Mit dem letzten einschlägigen Tarifabschluss wurden Bonuszahlungen für Gewerkschaftsmitglieder auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart.
Voraussetzung dafür ist unter anderem eine mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft.
Mit Blick auf den Kalender macht die IG Metall nun darauf aufmerksam, dass Beschäftigte, die im nächsten Jahr von dem erhöhten Weihnachtsgeld profitieren möchten, bis spätestens Ende November eine Mitgliedschaft begründet haben müssten.
Abhängig von der Beschäftigungsdauer (mindestens 6 Monate) beträgt die Bonuszahlung im kommenden Jahr zwischen 50 und 150 Euro - jeweils für Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Beträge steigen jährlich und werden sich 2023 zwischen jeweils 100 und 350 Euro bewegen.
Quelle: personalorder - Redaktion / IG Metall / Bild: depositphotos.com ID: 148494541
Kommentare (3)
Tomtom
16.10.2020 15:43 Uhr Antworten
Nur noch krank, so eine Regelung auszuhandeln , man sieht mal wieder dass die Arbeitgeberverbände in der Zeitarbeit zahnlose unfähige Tiger sind. Der Arbeitgeber wird tarifvertraglich (!) verpflichtet, mehr zu bezahlen, damit die Schergen der Gewerkschaften damit neue Mitglieder akquirieren können! In Zeiten schwindender Mitgliederzahlen durchaus sinnvoll... für die Gewerkschaften. Hier bewahrheitet sich wieder einmal, dass jegliche Art von Gewerkschaften Gift für die Wirtschaft und Beschäftigung sind... Maggie Thatcher dreht sich im Grabe um, sie hat es seinerzeit geschafft, dieses "Gift" in die Knie zu zwingen.
Nippels
16.10.2020 17:15 Uhr Antworten
Bei ver.di zahlt man 1% von seinem Brutto als Mitgliedsbeitrag. Lohnt sich dann natürlich richtig, ca. 200 EUR zu löhnen und dafür 50 bis 150 EUR mehr Urlaubsgeld zu erhalten.
Fair
19.10.2020 08:48 Uhr Antworten
Es ist mir absolut schleierhaft wir es diese Regel in ein Vertragswerk geschafft hat, AGG? Es sieht mir doch eher nach einer eigenen Finanzierung der Gewerkschaft auf dem Rücken der Arbeitnehmer aus. Warte nur darauf das ein Arbeitsgericht den Tarifvertrag Richtig stellen muss.