11.09.2020
Der Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz, welches das umstrittene Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischbranche enthält, wurde gestern offiziell in den Bundestag eingebracht. Dabei gab es offenbar eine lebhafte und kontroverse Debatte.
Der federführende Minister Heil appellierte an die Parlamentarier, sich in dem Verfahren nicht von Lobbyisten beeinflussen lassen, sondern standhaft bleiben.
Gegenwind kam von der gesamten Opposition und auch aus Reihen des Koalitionspartners CDU/CSU.
Außerdem weist der iGZ darauf hin, dass zwölf namhaften AÜG-Kommentatoren aus unterschiedlichen rechtspolitischen Lagern (vom Bundesarbeitsrichter a.D., Franz-Josef Düwell, über Prof. Dr. Schüren bis zu Prof. Boemke) für die „Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht" (NZA), einhellig zu dem Ergebnis kommen, dass in puncto Zeitarbeitsverbot der derzeitige Entwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes „der falsche Weg zum richtigen Ziel sei“ und daher weder mit dem Verfassungs- noch Europarecht vereinbar sei.
Insofern bleibt der weitere Weg dieses Gesetzes doch spannender als es vor einiger Zeit noch aussah.
Quelle: iGZ / Bild: depositphotos.com ID: 170796842
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