18.06.2019
Um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen entsandter Arbeitnehmer, also Arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland geschickt werden, zu erreichen, hat die Europäische Union eine Revision der EU-Entsenderichtlinie beschlossen, die die Mitgliedstaaten bis 30. Juli 2020 in ihren nationalen Gesetzen umsetzen müssen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vor wenigen Tagen ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie vorgelegt, aus dem hervorgeht, wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland überarbeitet werden soll. Im Sommer soll auf Basis dieser Eckpunkte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Das Eckpunkte-Dokument können Sie über den BMAS-Server im PDF-Format abrufen:
Eckpunkte des BMAS zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie