25.03.2019
Zum bevorstehenden Monatswechsel können sich wieder zahlreiche Zeitarbeiter über höhere Einkommen freuen. Nachdem zu Jahresbeginn bereits die Entgelte der beiden untersten Entgeltgruppen im Tarifgebiet Ost angehoben wurden, erfolgt nun zum 1. April für alle anderen Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche, welche den beiden bedeutendsten Tarifverträgen BAP/DGB und iGZ/DGB unterliegen, eine tarifliche Entgelterhöhung. Die Entgelte steigen dann zwischen 3 und 3,5%. Die tariflichen Einkommen liegen dann zwischen 9,49 Euro/Std. (Entgeltstufe 1 Ost) und 21,71 Euro/Std. (Entgeltstufe 9 West). Somit liegt die niedrigste Entlohnung in der Zeitarbeit bei den beiden Tarifverträgen um 0,30 Euro/Std bzw. 3,26% über dem gesetzlichen Mindestlohn. Weitere Details und die genauen Werte finden Sie unter dem Menüpunkt Tarife.
Quelle: Redaktion personalorder.de
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