12.06.2017
Das LAG Schleswig-Holstein hatte im letzten Jahr entschieden ( 1 Sa 439 b/14), dass sich der Geschäftsführer einer Zeitarbeitsfirma nicht selbst an einen Kunden verleihen darf (wir berichteten). Das BAG sah diesen Fall nun anders und billige das Konstrukt im vorliegenden konkreten Fall. RA Bissels veröffentlicht in seinem Blog eine Detailbetrachtung und macht darauf aufmerksam, dass sich aus dem Urteil kein "Freifahrtschein" ableiten lässt und dass zumindest bei "Ein-Mann-GmbH" weiterhin Vorsicht geboten sei.
Quelle: RA Bissels