28.04.2017
Wie die Berliner Zeitung berichtet, haben fast 130.000 Leiharbeitsbeschäftigte, die im vergangenen Jahr arbeitslos geworden sind, keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und sind nach Ende des Arbeitsverhältnisses direkt in den Hartz-IV-Bezug gerutscht. Ursache sei, dass die oft kurzen Beschäftigungszeiten in vielen Fällen nicht ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu begründen. Nach aktueller Gesetzeslage müssen Beschäftigte in den 24 Monaten vor Eintritt von Erwerbslosigkeit mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein.
Quelle: wirtschaft.com