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Neuigkeiten aus der Zeitarbeit
Tarifverhandlungen Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit abgeschlossen
31.05.2006
Der BZA und der iGZ haben gestern mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit vereinbart. Als Mindestentgelt wurde für die Zeit vom 01.07.2006 bis 31.12.2006 7,00 EUR (West) bzw 6,10 EUR (Ost und Berlin) vereinbart. Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.07.2006, frühestens jedoch nach Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und mit dem Erlass einer Rechtsverordnung, der Allgemeinverbindlicherklärung, durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales in Kraft.
Hier finden Sie den ausgehandelten Tarifvertrag im Wortlaut
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