Neue iGZ-Tarifbroschüre mit Fussnote bzgl. Jahressonderzahlungen
07.12.2006
Der iGZ informierte per Newsletter über die Aspekte der Jahressonderzahlungen gemäß § 8 iGZ-Manteltarifvertrag. Zeitarbeitnehmer, die bis zum 31.05.2006 unter Vertrag genommen wurden, haben Anspruch auf das Weihnachtsgeld in Höhe von 150,-- EUR, soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die iGZ-Tarifinfo betont, dass für Zeitarbeitnehmer mit Einstellungsdatum vor dem 01.01.2006 unverändert die Wartezeiten von 12 Monaten gelten soll. Im Klartext: Zeitarbeitnehmer mit Einstellungsdatum 05.12.2005 (beispielhaft) erhalten kein Weihnachtsgeld; Zeitarbeitnehmer mit Einstellungsdatum 05.05.2006 hingegen sehr wohl!? Diese Interpretation werden verantwortungsbewusste Entscheidungsträger in der Personalpraxis nicht auf ihre Belastbarkeit testen wollen.
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